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Neue EU-Verordnung für Maschinen

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eu-Maschinenverordnung

Neue EU-Verordnung für Maschinen

Die jüngste Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die ‚Maschinenverordnung (EU) 2023/1230‘, markiert eine bedeutende Entwicklung bei den Maschinenstandards und Sicherheitsanforderungen.

Mit dem Schwerpunkt auf Digitalisierung, industrieller Sicherheit und Software erfordert diese neue Verordnung die sofortige Aufmerksamkeit von Herstellern und Betreibern.

Maschinenhersteller und -betreiber haben 42 Monate Zeit, um die neuen Anforderungen an Maschinen und Geräte zu erfüllen. Die Verordnung enthält genauere Leitlinien für den Umgang mit wesentlichen Änderungen an einer Maschine und überwachungspflichtigen Maschinen. Außerdem trägt sie der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung und der industriellen Sicherheit Rechnung.

Die Änderungen in der neuen EU-Maschinenverordnung verstehen

Um die Auswirkungen der ‚Maschinenverordnung (EU) 2023/1230‘ wirklich zu verstehen, ist es wichtig, die Änderungen, die in der neuen EU-Maschinenverordnung vorgenommen wurden, aufzuschlüsseln und zu verstehen.

Die wichtigste Änderung ist die Einbeziehung von Software und künstlicher Intelligenz als Sicherheitskomponente, womit die Rolle der Digitalisierung beim Betrieb von Maschinen anerkannt wird.

Die Verordnung enthält auch klarere Richtlinien für den Fall, dass an Maschinen wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die eine neue CE-Konformitätsbewertung erforderlich machen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Auflistung von sechs Kategorien von ‚potenziell risikoreichen Maschinen‘, die eine Prüfung durch Dritte erfordern, bevor die Konformität erklärt werden kann.

Durch diese Änderungen wird den Maschinenherstellern eine größere Verantwortung auferlegt, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards mit dem technologischen Fortschritt Schritt halten.

Auswirkungen der neuen EU-Maschinenverordnung auf die Hersteller

Die neue EU-Maschinenverordnung verändert die Landschaft für die Hersteller erheblich, indem sie strenge Anforderungen stellt und ihnen die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aufbürdet. Die Hersteller haben nun 42 Monate Zeit, um die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen, einschließlich erheblicher Änderungen an Maschinen und Geräten, die einer Überprüfung bedürfen. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer wesentlichen Änderung der Benutzer zum Hersteller wird, mit allen damit verbundenen Verantwortlichkeiten.

Die Verordnung, die der zunehmenden Digitalisierung und industriellen Sicherheit Rechnung trägt, erweitert die Sicherheitskomponenten auf Software und erfordert neue CE-Konformitätsbewertungen für wesentliche Änderungen an bestehenden Systemen.

Die Verordnung führt außerdem sechs Kategorien von ‚potenziell risikobehafteten Maschinen‘ ein, darunter auch solche, die mit künstlicher Intelligenz zusammenhängen, bei denen die Hersteller die Konformität nicht mehr selbst erklären können, sondern eine Konsultation mit einer benannten Stelle vornehmen müssen.

Schritte zur Einhaltung der neuen EU-Maschinenverordnung

Um die neue EU-Maschinenverordnung zu verstehen und umzusetzen, müssen Sie die Änderungen genau kennen und einen umfassenden Plan für die Einhaltung der Vorschriften entwickeln.

Zunächst sollten Sie sich mit den aktualisierten Spezifikationen vertraut machen. Hersteller sollten ihre Produkte neu bewerten, um sicherzustellen, dass sie mit den neuen Sicherheitskomponenten, einschließlich der Software, übereinstimmen.

Zweitens sollten Sie sich der erweiterten Definition von „wesentlichen Änderungen“ bewusst sein, die neue CE-Konformitätsbewertungen erforderlich machen können. Wenn solche Änderungen vorgenommen werden, übernehmen die Benutzer die Rolle der Hersteller und deren Verpflichtungen.

Schließlich können die Hersteller für sechs Kategorien von ‚potenziell gefährlichen Maschinen‘ die Konformität nicht mehr selbst bescheinigen. Stattdessen muss eine benannte Stelle konsultiert werden.

Wenn diese Schritte sorgfältig befolgt werden, wird die Einhaltung der neuen EU-Maschinenverordnung gewährleistet.

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